Bis zur Neuwahl des Kirchenvorstandes im März 2026 übernimmt der Vermögensverwaltungsausschuss die Aufgaben des Kirchenvorstandes.

Bis zur Neuwahl des Kirchenvorstandes im März 2026 übernimmt der Vermögensverwaltungsausschuss die Aufgaben des Kirchenvorstandes.